AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Inanspruchnahme der digitalen Hebammen-Sprechstunde.

und

Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe mit der Hebamme Helga Häusler

Hinweis: Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich mit der im Vertrag namentlich bezeichneten Hebamme und der auf dem Anmeldeformular genannten Leistungsempfängerin zustande. Sollte die Leistungsempfängerin Leistungen anderer Hebammen in Anspruch nehmen, ist ein gesonderter Behandlungsvertrag abzuschließen.

Leistungen: Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Diese erfolgen ausschließlich fernmündlich oder in digitaler Form (Videosprechstunde) und umfassen folgende Leistungen: Beratung, Vorgespräch, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung, Beratung während der Stillzeit. Diese können zusätzlich oder ausschließlich telefonisch oder per Videotelefonie stattfinden.


Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die fernmündlich oder in digitaler Form nicht beurteilt werden können oder die ärztlicher Hilfe bedürfen, ergeht hiermit die ausdrückliche Aufforderung, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

Wahlleistungen: Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt (z. B. auch bei Inanspruchnahme mehrerer Hebammen), erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung, welche sofort zur Zahlung fällig ist. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 € berechnet.

Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Im Übrigen ist die Haftung der Hebamme, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Sofern ein Arzt oder eine andere Hebamme hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für deren und von ihnen veranlasste Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen der Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin sowie auch der (un)geborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, …) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherstellung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z. B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Leistungsempfängerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • In Zeiten gemeinsamer Betreuung durch mehrere Hebammen, z. B. bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe notwendiger Daten und medizinischer Befunde ausdrücklich zu.
  • Die Leistungsempfängerin willigt ein, dass die Hebamme bei einer schriftlichen Anfrage per E-Mail oder SMS auf demselben Kommunikationsweg antwortet.

Terminvereinbarung: Aufgrund unvorhersehbarer dringlicher Einsätze muss die Hebamme in vereinzelten Fällen vereinbarte Termine kurzfristig verschieben. Sie wird dann so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Die Leistungsempfängerin informiert die Hebamme spätestens 24 h im Voraus per SMS (nicht auf Whatsapp/Signal u.s.w) auf der Mobiltelefonnummer oder per Email, wenn sie vereinbarte Termine nicht einhalten kann. Bei kurzfristigeren Absagen erstellt die Hebamme der Leistungsempfängerin eine Privatrechnung über die entgangene Vergütung.

Die Hebamme ist unter den auf der Website genannten Kontaktdaten zu den im Voraus mit der Leistungsempfängerin vereinbarten Terminen erreichbar. Bei dringenden Fragen oder in Notfällen wendet sich die Leistungsempfängerin an die nächstgelegene Klinik oder an den/die betreuende Frauen*ärztin bzw. Kinder*ärztin. Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist zudem abends ab 19 Uhr und an den Wochenenden die Notfallpraxis unter 116117 zu erreichen. Für Notfälle gilt die 112.

Sonstige Regelungen: Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit aller der

Hebamme gegenüber gemachten Angaben und informiert die Hebamme umgehend, wenn sie eine andere Hebamme hinzuzieht. Diese Vereinbarung gibt alle zwischen den Parteien getroffenen Absprachen abschließend wieder. Die Beauftragung einzelner Leistungen dieser Vereinbarung erfolgt üblicherweise bedarfsbezogen. Alle darüber hinaus gehenden Absprachen außerhalb dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Die Bestätigung der Kenntnisnahme der AGBs auf der Website ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zum Behandlungsvertrag in der vorliegenden Form.

Für Selbstzahler gelten folgende Vereinbarungen:

 Gebührenhöhe: Die Gebühren entsprechen der gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung Baden-Württemberg bis zum 1,8-fachen Satz. Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die oben genannte Gebührenhöhe übersteigen, wird die Hebamme vorher über diese Leistungen aufklären. Rechnungen sind, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe (§286 Abs. 3 BGB), sofort zur Zahlung fällig. Die Leistungsempfängerin und der Partner haften für die zu erbringenden Zahlungen als Gesamtschuldner.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5€ berechnet. Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe zum Teil erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.