Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Inanspruchnahme der digitalen Hebammen-Sprechstunde.
und
Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe mit der Hebamme Helga Häusler
Hinweis: Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich mit der im Vertrag namentlich bezeichneten Hebamme und der auf dem Anmeldeformular genannten Leistungsempfängerin zustande. Sollte die Leistungsempfängerin Leistungen anderer Hebammen in Anspruch nehmen, ist ein gesonderter Behandlungsvertrag abzuschließen.
Leistungen: Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Diese erfolgen ausschließlich fernmündlich oder in digitaler Form (Videosprechstunde) und umfassen folgende Leistungen: Beratung, Vorgespräch, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung, Beratung während der Stillzeit. Diese können zusätzlich oder ausschließlich telefonisch oder per Videotelefonie stattfinden.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die fernmündlich oder in digitaler Form nicht beurteilt werden können oder die ärztlicher Hilfe bedürfen, ergeht hiermit die ausdrückliche Aufforderung, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
Wahlleistungen: Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt (z. B. auch bei Inanspruchnahme mehrerer Hebammen), erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung, welche sofort zur Zahlung fällig ist. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 € berechnet.
Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Im Übrigen ist die Haftung der Hebamme, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sofern ein Arzt oder eine andere Hebamme hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für deren und von ihnen veranlasste Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen der Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin sowie auch der (un)geborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, …) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherstellung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Terminvereinbarung: Aufgrund unvorhersehbarer dringlicher Einsätze muss die Hebamme in vereinzelten Fällen vereinbarte Termine kurzfristig verschieben. Sie wird dann so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Die Leistungsempfängerin informiert die Hebamme spätestens 24 h im Voraus per SMS (nicht auf Whatsapp/Signal u.s.w) auf der Mobiltelefonnummer oder per Email, wenn sie vereinbarte Termine nicht einhalten kann. Bei kurzfristigeren Absagen erstellt die Hebamme der Leistungsempfängerin eine Privatrechnung über die entgangene Vergütung.
Die Hebamme ist unter den auf der Website genannten Kontaktdaten zu den im Voraus mit der Leistungsempfängerin vereinbarten Terminen erreichbar. Bei dringenden Fragen oder in Notfällen wendet sich die Leistungsempfängerin an die nächstgelegene Klinik oder an den/die betreuende Frauen*ärztin bzw. Kinder*ärztin. Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist zudem abends ab 19 Uhr und an den Wochenenden die Notfallpraxis unter 116117 zu erreichen. Für Notfälle gilt die 112.
Sonstige Regelungen: Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit aller der
Hebamme gegenüber gemachten Angaben und informiert die Hebamme umgehend, wenn sie eine andere Hebamme hinzuzieht. Diese Vereinbarung gibt alle zwischen den Parteien getroffenen Absprachen abschließend wieder. Die Beauftragung einzelner Leistungen dieser Vereinbarung erfolgt üblicherweise bedarfsbezogen. Alle darüber hinaus gehenden Absprachen außerhalb dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Die Bestätigung der Kenntnisnahme der AGBs auf der Website ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zum Behandlungsvertrag in der vorliegenden Form.
Für Selbstzahler gelten folgende Vereinbarungen:
Gebührenhöhe: Die Gebühren entsprechen der gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung Baden-Württemberg bis zum 1,8-fachen Satz. Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die oben genannte Gebührenhöhe übersteigen, wird die Hebamme vorher über diese Leistungen aufklären. Rechnungen sind, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe (§286 Abs. 3 BGB), sofort zur Zahlung fällig. Die Leistungsempfängerin und der Partner haften für die zu erbringenden Zahlungen als Gesamtschuldner.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5€ berechnet. Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe zum Teil erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.